1. Der Muezzin-Ruf

In ara­bis­ch­er Sprache ruft der Muezzin (=Rufer) fünf­mal alle Men­schen (!) zum Islam (= Unter­w­er­fung unter Allah) und zum „Gebet“, d.h. zur Rez­i­ta­tion bes­timmter Suren. Der Wort­laut des Muezzin-Ruf:

- Allah ist der Aller­größte! (1x)

- Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt! (2x)

- Ich bezeuge, dass Muham­mad der Gesandte Allahs ist! (2x)

- Kommt her zum Gebet! (2x)

- Kommt her zum Heil! (2x)

- Allah ist der Aller­größte! (2x)

- Es gibt keinen Gott außer Allah! (1x)

Der Ruf des Muezzin ist ein Aufruf an die „Ungläu­bi­gen“, sich zu unter­w­er­fen und an den Ort der Nieder­w­er­fung (=Moschee) vor Allah zu kom­men. Die Mus­lime ken­nen ja die fünf Gebet­szeit­en, sodass sich ein Ruf erübri­gen würde! Von den acht Sätzen des soge­nan­nten „Adhan“ (= Gebet­sruf), teil­weise mehrfach wieder­holt, fordert übri­gens nur der fün­fte Satz zum „Gebet“, zur Rez­i­ta­tion von Suren auf. Der Ruf des Muezzin ist somit ein Beken­nt­nis, dass Allah die größte und einzige Got­theit sei. Der Muezzin-Ruf wird damit Aufruf zum Kampf gegen alle „Ungläu­bi­gen“ und lehnt auch vom Wort­laut her, gemäß dem Koran, jede Tol­er­anz gegenüber Juden und Chris­ten ab. Dort, wo der Gebet­sruf der Mus­lime öffentlich proklamiert wird, herrscht nach mus­lim­is­ch­er Lehre „Allah“. Der „Adhan“ kann somit auch nicht etwa mit dem Läuten von Kirchen­glock­en ver­glichen wer­den, da das Glock­en­geläut keine aggres­sive Verkündi­gung oder gar die Nie­der­ma­chung eines anderen Beken­nt­niss­es enthält.

Der Muezzin-Ruf wider­spricht dem Grundge­setz der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land, weil der Islam sich als „Reli­gion“ ver­ste­ht, die über allen anderen Reli­gio­nen ste­ht und solche auch nicht anerken­nt. In Sure 48:28 heißt es: „Er (Allah) ist es, Der Seinen Gesandten mit der Recht­fer­ti­gung und der Reli­gion der Wahrheit gesandt hat, um ihr die Ober­hand über alle Reli­gio­nen zu geben. Und Allah genügt als Zeuge.“ – Der Islam ist auch deshalb grundge­set­zwidrig, weil gemäß Koran alle „Ungläu­bi­gen“ (= Nicht­mus­lime) bekämpft wer­den müssen, „bis alles an Allah glaubt“ (Sure 8:39). Das haben viele Poli­tik­er und Kirchen­funk­tionäre noch immer nicht begrif­f­en, oder sie wollen es nicht begreifen! Die (in Gle­ich­stel­lung mit den Kirchen) abgeschlosse­nen Staatsverträge in Ham­burg (2012) und Bre­men (2014) mit islamis­chen Organ­i­sa­tio­nen (Schu­ra), obwohl diese unter Beobach­tung des Ver­fas­sungss­chutzes ste­hen, bele­gen dies deutlich.

  1. Das mus­lim­is­che „Gebet“

Im Laufe der fünf täglichen Gebet­szeit­en mit ihren 17 Rit­ualen wirft sich ein Mus­lim — wenn er alle rit­uellen Vorschriften ein­hält — 34 Mal vor Allah zu Boden. Dabei spricht er:

- Gepriesen sei mein Herr, der Höch­ste (102mal),

- Allah ist größer (68mal),

- Gepriesen sei mein gewaltiger Herr (51mal),

- Allah hört den, der ihn lobt (17mal),

- die „Al-Fati­ha“, die ein­lei­t­ende Sure oder eine andere kurze Sure (17mal),

- das Glaubens­beken­nt­nis des Islam (5mal),

- den Friedens­gruß an alle Mus­lime (5mal).

Nur das rit­uell ein­wand­frei aus­ge­führte „Gebet“ hat vor dem unendlich fer­nen „Allah“ volle Gültigkeit und lässt auf einen späteren Ein­gang ins Paradies hof­fen. Es ist damit ver­di­en­stvolles Ritual.

Das mus­lim­is­che „Gebet“ unter­schei­det sich grund­sät­zlich vom Gebet eines Gotte­skindes im jüdis­chen und christlichen Sinne, das vor seinen Vater im Him­mel kommt und mit IHM redet oder auch nur hörend schweigt.

Frauen im Islam kön­nen niemals das mögliche Soll an „Gebeten“ erfüllen, weil sie vom „Fre­itags­ge­bet“ der Män­ner aus­geschlossen sind und während ihrer „Tage der Unrein­heit“ wed­er den Koran berühren noch „beten“ dür­fen. An den übri­gen Tagen sind sie eben­falls von den Män­nern getren­nt und „beten“ in einem Neben­raum, der oft nur über einen Nebenein­gang der Moschee erre­ich­bar ist. Die Diskri­m­inierung der Frauen und auch alle anderen diskri­m­inieren­den Vorschriften wer­den allerd­ings von Dialogfre­un­den und Gut­men­schen unter­schla­gen. Die meis­ten islamis­chen Frauen akzep­tieren diese Demü­ti­gun­gen, denn nur der strik­te Gehor­sam und die voll­ständi­ge Unter­w­er­fung unter die Män­ner eröffnet ihnen den Ein­gang in „Allahs“ Paradies!

  1. Die „Gebete“ im Islam haben an verschiedenen

Orten ver­schiedene „Werte“:

- in Mek­ka: 2000fach

- in Med­i­na (Grab­stätte des „Propheten“): 1000fach

- in Jerusalem (obwohl im Koran nicht erwäh­nt): 500fach

- eine Nachtwache im „Heili­gen Krieg“ hat den Wert von 100 Jahren „Gebet“! (Nach dem Hadith von al-Bukhari und Ibn Madja)

Mit diesen „Werten“ kann und soll rit­uelles Fehlver­hal­ten bei anderen Gele­gen­heit­en aus­geglichen wer­den! Wenn eine Nachtwache im „Heili­gen Krieg“ allerd­ings einen so hohen Wert hat, wird damit bestätigt, dass die oft ver­schwiegene 6. Säule der soge­nan­nten „Reli­gion des Friedens“ tat­säch­lich die Wichtig­ste ist: Mehr als 200 Suren-Verse fordern zum Kampf gegen die „Ungläu­bi­gen“ (= alle Nicht­mus­lime) auf, „bis alles an Allah glaubt“ (Sure 8:39). Das „Gebet“ eines Mus­lim ist ungültig, wenn der „Schat­ten eines Hun­des, eines Esels oder ein­er Frau auf den Betenden fällt“ (nach dem Hadith von al-Bukhari).

  1. Wie kam es zu den fünf täglichen „Gebets“runden?

Als Muham­mad auf sein­er „himm­lis­chen Reise“ (621) von Mek­ka über Jerusalem (!) im siebten Him­mel von „Allah“ dort 50 tägliche „Gebets“zeiten aufer­legt bekom­men haben soll, gab ihm bei der Rück­kehr sein „Brud­er“ Moses den Rat, noch ein­mal mit „Allah“ wegen der hohen Zahl der „Gebete“ zu ver­han­deln. Mit Erfolg, denn „Allah“ habe 45 „Gebete“ erlassen, aber die verbliebe­nen fünf „Gebets“runden soll­ten getreu einge­hal­ten wer­den und dann den Wert von 50 „Gebeten“ haben (aus dem Hadith nach al-Bukhari).

Gemäß dieser Quelle bestätigte übri­gens Muham­mads Lieblings­frau A´ischa (damals noch ein Kind von 11 Jahren!), dass ihr 52jähriger Herr in jen­er Nacht wohl nur im Traume Jerusalem besucht und das gemein­same Bett nicht ver­lassen habe. — Muham­mad ist mit Sicher­heit niemals in Jerusalem gewe­sen. Den­noch wird den Besuch­ern bis heute ein Loch in ein­er Mauer gezeigt, an der der „Prophet“ sein Reit­ti­er Buraq ange­bun­den haben soll. Jerusalem, die heilige Stadt der Juden, ist deshalb auch im Koran nicht erwäh­nt — in der Bibel hinge­gen mehr als 800mal!

  1. Der Wort­laut der „Fati­ha“

(Sure 1, die „Öff­nende“):

  1. Im Namen Allahs, des Aller­barm­ers, des Barmherzigen.
  2. (Alles) Lob gehört Allah, dem Her­rn der Wel­ten (1).
  3. Dem Aller­barmer, dem Barmherzigen.
  4. Dem Herrsch­er am Tag des Gerichts.
  5. Dir allein dienen wir, und zu Dir allein fle­hen wir um Hilfe.
  6. Leite uns den ger­aden Weg.
  7. Den Weg der­jeni­gen, denen du Gun­st erwiesen hast

(= Mus­lime), nicht der­jeni­gen, die Zorn erregt haben

(= Juden), und nicht den Irrege­hen­den! (= Christen).

(1) Auch: aller Weltenbewohner

Die „Fati­ha“ wurde schon des Öfteren in Ara­bisch von mus­lim­is­chen Vor­betern in Kirchen (!) mit volltö­nen­der Stimme vor­ge­tra­gen — ohne jedoch von den vielle­icht davon beein­druck­ten Hör­ern ver­standen wor­den zu sein.

[Lit­er­atur: Abd-al-Masih: „Wer ist Allah im Islam?“, A 9503 Vil­lach, o.J.; Mous­sa Afschar: „Der Heilige Krieg — Die Belagerung Europas von innen“, Stuttgart 2004]

  1. Mul­tire­ligiöse Gebete

In eini­gen Kirchenge­mein­den haben Pfar­rer die merk­würdi­ge Idee, gemein­same Gebetsver­samm­lun­gen mit Mus­li­men zu ver­anstal­ten — nach dem Vor­bild von Assisi, wohin Papst Johannes Paul II. zu mul­tire­ligiösen Gebeten ein­ge­laden hat­te. Solche Dialogver­anstal­tun­gen find­en beze­ich­nen­der­weise nur in Kirchen statt und niemals in Moscheen! In einem „evan­ge­lis­chen Gottes­di­enst“ am 23. August 2015 in der Gemeinde Tim­men­dor­fer Strand (Schleswig-Hol­stein) erlebten wir sog­ar, dass der „Geistliche“ statt des gewohn­ten Psalm-Gebets die 93. Sure sin­gend vortrug! Für Mus­lime sind solche gemein­samen Gebetsver­anstal­tun­gen ein Gräuel, weil sie den Lehren des Koran wider­sprechen; und für gläu­bige Chris­ten ist das Erste Gebot der Maßstab: „Ich bin der HERR, dein Gott, der ich dich aus Ägypten­land, aus der Knechtschaft, geführt habe. Du sollst keine anderen Göt­ter haben neben mir.“ (2Mo 20,2+3).

Seit dem II. Vatikanis­chen Konzil betra­chtet die katholis­che Kirche „mit Hochachtung auch die Mus­lime, die den alleini­gen Gott anbeten, den lebendi­gen und in sich Seien­den, barmherzi­gen und allmächti­gen, den Schöpfer Him­mels und der Erde, der zu den Men­schen gesprochen hat“ (aus der Erk­lärung über das Ver­hält­nis der Kirche zu den nichtchristlichen Reli­gio­nen „Nos­tra Aetate“). Die evan­ge­lis­che Kirche in Deutsch­land (EKD) über­nahm im Laufe der Zeit diese Sicht. Bere­its frühere Ratsvor­sitzende, wie auch Hein­rich Bed­ford-Strohm, nen­nen (so, wie auch Papst Franziskus) Mus­lime ihre „Glaubens­geschwis­ter“, ganz im Wider­spruch zum hoheitlichen Anspruch Jesu in Johannes 14,6: ICH bin der WEG und die WAHRHEIT und das LEBEN; nie­mand kommt zum VATER denn durch MICH!“ - Was die Unter­schei­dung GOTTES (JHWH) und des Namens „Allah“ bet­rifft, den ara­bis­che Chris­ten zwar auch mancherorts (allerd­ings mit dem Zusatz „der VATER JESU CHRISTI“!) aussprechen, wurde in dem streng islamis­chen Staat Malaysia im Feb­ru­ar 2015 eine höch­strichter­liche Entschei­dung gefällt: Die mala­y­sis­che Regierung habe zu Recht ange­ord­net, „der Gebrauch von ´Allah´ solle Mus­li­men vor­be­hal­ten sein“ (Ev. Kirchen­zeitung vom 01.02.2015).

Der Koran, das ewig gültige „heilige“ Buch der Mus­lime, beschreibt die unüber­brück­baren Unter­schiede zwis­chen dem christlichen und dem islamis­chen Glauben. Schließlich ver­flucht „Allah“ Juden und Chris­ten (Sure 9:29f; Sure 33:64 – 66+68) und kündigt ihnen viele Male schlimm­ste Höl­len­strafen an (u.a. Sure 54:48; 88:1ff). Dass sich manche Mus­lime den­noch an gemein­samen „Gebets“veranstaltungen beteili­gen, ist auf deren tak­tis­che Über­legun­gen zurück­zuführen. Der Koran erlaubt es Mus­li­men zu heucheln („taqiyya“), wenn es der Aus­bre­itung des Islam dient. Deshalb brauchen sie keine Skru­pel zu haben, wenn sie sich an den auss­chließlich von bes­timmten kirch­lichen Grup­pen angeregten Ver­anstal­tun­gen beteili­gen. Sie sehen in der von lib­eralen The­olo­gen vertrete­nen Absicht, durch die Ver­brüderung von Chris­ten­tum und Islam zum Welt­frieden beizu­tra­gen, einen begrüßenswerten Schritt zur absoluten Weltherrschaft des Islam (Sure 8:39).

Um sich unmissver­ständlich von dem Gott der Bibel abzu­gren­zen, benutzen Mus­lime das ara­bis­che Wort „Allah“, selb­st wenn sie deutsch oder englisch sprechen. Umgekehrt fügen ara­bis­che Chris­ten dem Begriff „Allah“ stets die Erk­lärung „Vater Jesu Christi“ zu, wenn sie von GOTT sprechen. Während Chris­ten ver­trauensvoll und frei­willig mit ihrem himm­lis­chen VATER reden (= beten), betra­chtet der Islam das „Gebet“ als religiöse Pflicht, als Rit­u­al, das man kor­rekt nur auf Ara­bisch erfüllen kann. Das entspricht ja auch dem Muezzin-Ruf in ara­bis­ch­er Sprache. Das Ver­ste­hen des­sel­ben ist dabei gar nicht gefragt, denn zwei Drit­tel der rund 1,2 Mil­liar­den Mus­lime kön­nen wed­er Ara­bisch sprechen noch verstehen.

Moscheen, Minarette und Muezzin-Rufe sind Sym­bole, die für das Streben nach weltweit­er Herrschaft des Islam ste­hen: der Anspruch, als „Reli­gion der Wahrheit“ über allen anderen Reli­gio­nen zu ste­hen und den Islam „über jeden andern Glauben siegre­ich zu machen“ (Sure 48:28; 61:9). Juden und Chris­ten sind als „Schriftbe­sitzer“, neben den übri­gen „Ungläu­bi­gen“, beson­ders „ver­flucht“ (Sure 9:29f; 33:64 – 66+68), weil sie die Schrift ver­fälscht hät­ten, nicht an „Allah“ glaubten und ihm einen Sohn (Jesus) hinzufügten.

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